Vier Jahre nach den Explosionen in der Ostsee beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ein Verfahren, das weit über die Schuldfrage eines einzelnen Angeklagten hinausreicht. Im Sicherheitstrakt des Gerichts steht seit dem heutigen Vormittag der ukrainische Staatsangehörige Serhij K. – auch als Serhi Kusnezow genannt – vor dem Staatsschutzsenat. Die Bundesanwaltschaft hält den früheren Spezialeinheitsoffizier für den Koordinator der Sabotage an Nord Stream 1 und Nord Stream 2. Was dort verhandelt wird, beobachten Medien aus der Ukraine, aus Russland, den USA und ganz Europa gleichermaßen aufmerksam.
Die Anklage stellt schwere Vorwürfe in den Raum. Serhij K. soll im September 2022 als Kopf einer siebenköpfigen Gruppe die Sprengung der Pipelines vor der dänischen Insel Bornholm geplant und befehligt haben. Neben dem Vorwurf, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben, wirft die Bundesanwaltschaft ihm erstmals auch ein Kriegsverbrechen vor: den Angriff auf zivile Infrastruktur als verbotene Methode der Kriegsführung. Die Anklageschrift umfasst nach Angaben aus Justizkreisen rund 108 Seiten – ein Umfang, der allein schon andeutet, wie detailliert die Ermittler ihre Beweiskette zusammengestellt haben.
Nach Darstellung der Ermittler reiste Serhij K. Anfang September 2022 mit gefälschten Papieren über Polen nach Deutschland ein. Spätestens am 8. September sollen er und sechs Mittäter im Hafen von Wiek auf Rügen die Segeljacht „Andromeda“ bestiegen haben, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte. An Bord seien neben einem weiteren Soldaten und einem Skipper auch vier zivile Tiefseetaucher gewesen, die eigens für die Aktion verpflichtet worden sein sollen. Bei Tauchgängen in etwa 80 Metern Tiefe sollen vier mit Zeitzündern versehene Hochleistungssprengsätze an drei Röhren von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 befestigt worden sein. Die Detonationen am 26. September 2022 hinterließen laut Gericht einen Schaden in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe.
Gefasst wurde der heute 50-jährige Angeklagte Ende August 2025 an der Adria-Küste bei Rimini, wo er mit seiner Familie Urlaub machte. Auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls nahmen italienische Behörden ihn fest. Über Monate wehrte er sich gegen die Auslieferung; am 27. November 2025 wurde er nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl in Vollzug. Seither sitzt Serhij K. in Untersuchungshaft. Anfang Juli 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage. Seine Verteidigung bestreitet eine Tatbeteiligung und spricht von fehlenden unmittelbar belastbaren Beweisen; Fingerabdrücke oder DNA-Spuren von Serhij K. auf der Andromeda wurden den Angaben zufolge nicht gefunden. Die Anklage stützt sich vielmehr auf Indizien: Lichtbilder, Zeugenaussagen und Datenauswertungen.
Staatlicher Auftrag oder Alleingang – die politische Sprengkraft
Was den Prozess in Hamburg so brisant macht, ist weniger die technische Rekonstruktion der Sabotage als die Frage der politischen Verantwortung. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Aktion nicht als Privatunternehmen einzelner Soldaten lief, sondern auf staatlicher Auftraggeber-Ebene in der Ukraine gesteuert wurde. Ziel sei gewesen, Gaslieferungen über die Ostsee-Pipelines dauerhaft zu unterbinden und Russland Einnahmen zur Kriegsfinanzierung zu entziehen. Präsident Wolodymyr Selenskyj weist eine offizielle Beteiligung Kiews zurück und betont, die Ukraine habe so etwas nicht getan. Die deutschen Ermittler sehen das anders – auch wenn sie Selenskyj persönlich kein Wissen nachweisen. In der öffentlichen Debatte prallen damit zwei Narrative aufeinander: das Bild einer staatlich gelenkten Sabotage und das Bild eines Alleingangs ohne Rückendeckung aus dem Präsidentenbüro.
Moskau beobachtet den Auftakt genau und verlangt eine objektive Aufklärung. Für den Kreml ist der Prozess ohnehin ein Prüfstein: Jahrzehntelang hatte Russland westliche Geheimdienste verdächtigt; nun sitzt erstmals ein ukrainischer Ex-Offizier auf der Anklagebank eines deutschen Gerichts. Gleichzeitig ist das Verfahren ein Test für die deutsche Außenpolitik. Deutschland gehört zu den wichtigsten Unterstützern der Ukraine im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg. Ein Urteil, das staatliche Verstrickung Kiews feststellt, könnte die politische Debatte über Waffenlieferungen und Finanzhilfen spürbar belasten – auch wenn Völkerrechtler betonen, dass Justiz und Diplomatie getrennt bleiben müssen. Genau diese Spannung erklärt das enorme Medieninteresse: Es geht nicht nur um Strafrecht, sondern um das Selbstverständnis einer Rechtsordnung unter Kriegsbedingungen.
Dass der Prozess überhaupt in Hamburg stattfindet, liegt an einer Zuständigkeitsvereinbarung: Die Pipelines landen in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern an, und Hamburg verhandelt Staatsschutzdelikte aus diesem Bundesland mit. Der Senat hat zunächst 16 Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt; weitere Termine sollen im Januar und Februar 2027 folgen. Gerichtssprecherin Marayke Frantzen spricht von einer „anderen Dimension“ als bei sonstigen Großverfahren – allein die Zahl der angemeldeten Medienvertreter und die internationalen Bezüge machen das deutlich. Zuschauer müssen mit strengen Kontrollen rechnen; verhandelt wird im speziellen Sicherheitstrakt.
In Lubmin endete einst eine der wichtigsten Energieachsen Europas. Über Nord Stream 1 floss jahrelang russisches Erdgas; die Kapazität beider Stränge lag bei bis zu 55 Milliarden Kubikmetern jährlich – genug für über 26 Millionen Haushalte. Nord Stream 2 wurde 2021 fertiggestellt, aber nie in Betrieb genommen. Nach Kriegsbeginn drosselte und stoppte Russland die Lieferungen über Nord Stream 1; die Sprengungen im September 2022 besiegelten das Ende dieser Route physisch. Was damals als geopolitisches Rätsel begann – mit Blasen an der Wasseroberfläche und wilden Mutmaßungen über Täter –, wird nun in einem deutschen Gerichtssaal in Beweisketten übersetzt.
Ob weitere Angeklagte folgen, ist offen. Gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte liegen Haftbefehle vor; einer von ihnen, der Ukrainer Wolodymyr Z., sitzt in Kroatien in Untersuchungshaft und soll einer der Taucher gewesen sein. Dänemark und Schweden hatten ihre eigenen Ermittlungen inzwischen eingestellt. Deutschland bleibt damit das Land, das den Fall vor Gericht bringt – und das mit einer Anklage, die den Begriff Kriegsverbrechen für einen Angriff auf zivile Energieinfrastruktur in den Raum stellt. Um Schadenersatz und russische Reparationsforderungen geht es im Strafverfahren ausdrücklich nicht; Anträge der Betreibergesellschaften auf Nebenklage wurden abgelehnt.
Für Serhij K. geht es um seine persönliche Freiheit und um die Frage, ob er als Drahtzieher oder als Sündenbock in die Geschichte eingeht. Für Europa geht es um mehr: um die Glaubwürdigkeit einer unabhängigen Justiz in Kriegszeiten, um das Verhältnis zu einem Verbündeten und um die Aufarbeitung eines Sabotageakts, der die Energiekarte des Kontinents nachhaltig verändert hat. Der Prozess in Hamburg hat gerade erst begonnen. Ein schnelles Ende ist nicht zu erwarten – und genau das macht ihn zu einem der wichtigsten Verfahren der deutschen Nachkriegsjustiz in diesem Jahrzehnt.
